BEEIDIGTE DOLMETSCHERIN UND ÜBERSETZERIN DER DEUTSCHEN
SPRACHE Marta Gołębiowska Mag.

Kontaktdaten

BEEIDIGTE DOLMETSCHERIN UND ÜBERSETZERIN DER DEUTSCHEN SPRACHE Marta Gołębiowska Mag.

TEL. +48 501 099 367
e-mail: tlumacz@golebiowsky.pl

Str. Paderewskiego 56 b
58-506 Jelenia Góra

LEISTUNGEN

DOLMETSCHEN

Mündliche Übersetzungen, die ich ausführe sind Konsekutivübersetzungen (ohne Kabine). Sie kommen  bei Konferenzen, Verhandlungen, Schulungen, Gerichtsverhandlungen, Vernehmungen bei der Staatsanwaltschaft und Polizei, beim Notar oder in Ämtern, beispielsweise im Standesamt, zum Einsatz.  

Die Arbeits- und Vergütungsbedingungen werden im Falle der mündlichen Übersetzungen extra abgesprochen. Meine Arbeitszeit wird erst mit der Inanspruchnahme meiner Leistung berechnet, also ab dem Zeitpunkt, für den Sie mich bestellt haben.

Pausen für die Termin- bzw. Konferenzteilnehmer beziehen sich auch auf mich und werden in die Arbeitszeit eingerechnet.

Für die Vorbereitung zur Realisierung meiner Leistungen – inklusive aller mit der Dienstleistung verbundenen Hilfsmaterialien – wird etwas Zeit benötigt. Bitte berücksichtigen Sie das bei Ihren Planungen.

Die Fahrt- und Aufenthaltskosten: sollte der Termin außerhalb Jelenia Góra liegen, werden sie vom Kunden übernommen.


SCHRIFTLICHE ÜBERSETZUNGEN

Bedingung zur Erstellung der schriftlichen Übersetzung ist die persönliche Übergabe bzw. die Lieferung der Dokumente. Dies geht auch über den Postweg, per Fax oder per Email. Hinzukommt das Ausfüllen der Bestellung. Die Anzahlung richtet sich nach einer vorherigen Schätzung der Auftragskosten.

Die Übersetzungen werden in zwei Verfahren ausgeführt:

Normalverfahren

Dieses ergibt sich aus der Reihe der angenommenen Aufträge.

Expressverfahren

Dieses wird innerhalb einer individuell festgelegten Frist erledigt.

Die Übersetzungen werden als beglaubigt realisiert (auch beurkundet genannt) und als nicht beglaubigt (einfach).

Bei einer beglaubigten Übersetzung wird JEDES Element übersetzt, das im Original vorkommt. Also Stempel, Siegel, Verweise oder Anmerkungen. Jede  übersetzte Seite wird mit dem Datum, der Nummer des Verzeichnisses, dem Siegel und der Unterschrift der gerichtlich vereidigten Übersetzerin versehen.

Solche Übersetzungen werden vor allem von Justizinstitutionen und von Ämtern benötigt bzw. gefordert. Das Quelldokument für solche Übersetzungen ist das Original des Dokuments. Sollte der Kunde zur Übersetzung kein Original, sondern nur die Kopie zur Verfügung stellen können, muss das deutlich in der beglaubigten Übersetzung vermerkt werden.

Bei den nicht beglaubigten (einfachen) Übersetzungen handelt es sich um alle übrigen Textübersetzungen. Für sie werden kein Stempel, Siegel und die Unterschrift der Übersetzerin gefordert. Überwiegend werden sie für privaten Zwecke angefertigt.

Bei Fachübersetzungen handelt es sich um Dokumente, in denen die Fachsprache überwiegt (z.B. juristische, ökonomische, technische oder medizinische Ausdrücke). Übersetzungen solcher Art sind sehr arbeitsaufwendig und erfordern ein hohes Maß an Qualifikation. Daher sind sie entsprechend teurer als normale Übersetzungen.